Was bald auf die französischen Internetnutzer zukommen könnte (und wahrscheinlich wird) hat Onlinekosten.de in einer kurzen Newsmeldung zusammen gefasst. Damit rückt das Strafmaß zwischen Delikten wie Körperverletzung und der digitalen Kopie noch näher zusammen. Anscheinend hat hier die Lobby der Verwertergesellschaften gute Arbeit geleistet. Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen…